…weil Brandschutz kompetent sein muss.

Leistungen

"Fachkompetenz kostet zwar Geld, lohnt sich letztendlich aber immer."


Brandschutznachweise/ -konzepte

Die Erstellung von Brandschutznachweisen und -konzepten nach Vorgaben der Landesbauordnungen und anderer baurechtlicher Vorschriften ist unser Hauptgeschäft seit vielen Jahren. Wir versuchen alle Wünsche des Bauherrn oder des Entwurfsverfassers mit gesetzlichen Anforderungen in Einklang zu bringen und dabei das optimale Schutzniveau zu erzielen. Den wirtschaftlichen Aspekt verlieren wir ebenfalls nicht aus den Augen, wie auch die Bescheinigungsfähigkeit unserer Planung, da diese im weiteren Verfahren sehr relevant sein können.

Wir erstellen für Sie genehmigungsfähige Brandschutznachweise und -konzepte gemäß den baurechtlichen Anforderungen für alle Gebäudegrößen und -klassen, für Regel- und Sonderbauten, für Neubauten oder für eine reine Nutzungsänderung. Die Größe oder der Schwierigkeitsgrad spielt für uns zunächst keine Rolle. Wir stellen uns jedem Auftrag mit hohem Anspruch an uns selbst und dem Ziel, unsere Kunden mit höchster Qualität und sehr zuverlässig zufriedenzustellen.

Wir erstellen für Sie Brandschutznachweise/-konzepte für:

  • Büro- und Verwaltungsbauten
  • Versammlungsstätten
  • Beherbergungsstätten
  • Verkaufsstätten
  • Wohngebäude aller Gebäudeklassen
  • Garagen
  • Gaststätten
  • Hochhäuser
  • Industriebauten
  • Krankenhäuser/ Heime
  • Schulen/ Hochschulen
  • Museen
  • Sportstätten
Brandschutztechnische Stellungnahmen

Viele der beantragten Bauvorhaben betreffen bestehende Gebäude, in denen - vielleicht im Laufe der Jahre - Teilbereiche umgebaut wurden oder aktuell umgenutzt werden sollen. Davon betroffen sind insbesondere Gebäude, für die möglicherweise keine ursprünglichen oder letztgültigen Genehmigungsunterlagen vorliegen. Deshalb ist es oft erforderlich, das bestehende Gebäude oder dessen umzunutzende Teile zu untersuchen und in brandschutztechnischer Hinsicht, unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt geltenden Vorschriften, zu bewerten, um festzustellen, inwieweit der Bestandschutz weiterhin geltend gemacht werden kann oder, um die notwendigen Maßnahmen für eine brandschutztechnische Ertüchtigung festzulegen. Des Weiteren werden häufig brandschutztechnische Stellungnahmen benötigt, um einzelne Fragestellungen zu bewerten und wichtige Entscheidungshilfen für Bauherren oder Projektbeteiligte herbeizuführen. Gerne erstellen wir für Sie fachliche Stellungnahmen aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes.

Des Weiteren werden häufig brandschutztechnische Stellungnahmen benötigt, um einzelne Fragestellungen zu bewerten und wichtige Entscheidungshilfen für Bauherren oder Projektbeteiligte herbeizuführen.

Gerne erstellen wir für Sie fachliche Stellungnahmen aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes.

Feuerwehrpläne nach DIN 14.095

Feuerwehrpläne dienen Einsatzkräften der Feuerwehr als Hilfsmittel zur schnellen Information und Orientierung an der Einsatzstelle. Die Feuerwehrpläne ermöglichen der Feuerwehr im Brandfall einen schnellen Überblick über das Objekt, sodass eine effektive Taktik für die Personenrettung bzw. Brandbekämpfung festgelegt und die vorhandenen Einsatzkräfte optimal koordiniert werden können. Weiterhin dienen diese Pläne der Einsatzvorbereitung und der internen Schulung bzw. der Information der Feuerwehr im Vorfeld eines Brandereignisses.

Sie sind u.a. erforderlich für:

  • Hochhäuser
  • Schulen
  • Versammlungsstätten
  • Krankenhäuser
  • Verkaufsstätten
  • Industriebauten ab 2.000 m² Brandabschnittsfläche
  • Beherbergungsstätten ab 60 Gastbetten

Zudem wird durch die örtliche Brandschutzdienststelle beim Vorhandensein einer Brandmeldeanlage regelmäßig die Erstellung und Vorhaltung von Feuerwehrplänen gefordert. Unsere qualifizierten Brandschutzzeichner erstellen DIN-gerechte Pläne auf CAD-Basis. Darüber hinaus werden jeweilige MerkblättBrandschutzdienststellen beachtet.

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23.601/ASR A1.3

Flucht- und Rettungspläne dienen in Form einer grafischen Grundrissdarstellung allen im Gebäude anwesenden Personen im Brand- oder Gefahrenfall als Orientierungshilfe über vorhandene Flucht- und Rettungswege, deren Verlauf, Lage der Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen, Lage der Sammelplätze etc.

Die Notwendigkeit zur Erstellung und Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen findet sich in einer Vielzahl von Gesetzestexten und Sonderverordnungen bzw. -richtlinien, wie beispielsweise Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV). Bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen durch unsere qualifizierten Brandschutzzeichner werden alle wichtigen Vorgaben der DIN ISO 23.601, bzw. ASR A1.3 beachtet und entsprechend umgesetzt.

Brandschutzordnung nach DIN 14.096

Die Brandschutzordnung enthält Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes, Betriebes oder einer Nutzungseinheit im Brandfall, sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden

Grundsätzlich besteht eine Brandschutzordnung aus den Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richten:

Teil A (Aushang „Verhalten im Brandfall“) richtet sich an alle im Gebäude oder Betrieb anwesenden Personen. Der Umfang dieses Teils entspricht einer DIN A4-Seite. Er ist öffentlich auszuhängen, sodass er für jede Person sichtbar ist.

Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter in dem entsprechenden Gebäude oder Betrieb und enthält u.a. Angaben zur Verhinderung von Brand- oder Rauchausbreitungen sowie zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen. Dieser Teil ist allen Mitarbeitern mittels Unterweisung näherzubringen.

Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz (z.B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer).

Wir erstellen für Sie die Brandschutzordnung nach DIN 14.096 in den Teilen A, B und C, dabei beachten wir alle objektspezifischen Forderungen und Hinweise.

Bauüberwachung

Nur eine konforme vollumfängliche Umsetzung des Brandschutzkonzeptes gewährleistet die Wirksamkeit, Funktionssicherheit und Wirtschaftlichkeit der geplanten Brandschutzmaßnahmen. Die Qualitätskontrolle bei der Bauausführung muss unbestritten sein - unabhängig, ob es sich um die Errichtung von Neubauten oder die Durchführung von Umbau-/Sanierungsmaßnahmen im Bestand handelt.

Gestiegene Anforderungen an die Form und den Umfang der im Brandschutz notwendigen Dokumentationen und zahlreiche Änderungen der nationalen und europäischen Produktnormen werfen für Bauleiter und Architekten zusätzliche Fragen auf. Dies erfordert umfassendes Fachwissen bei einer konkreten Ausführung und Kenntnisse für die Prüfung der Dokumentationen bei der Umsetzung.

Mit unserer Erfahrung und entsprechendem Fachwissen übernehmen wir im Zuge der Bauüberwachung die Kontrolle über die konforme Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept und stellen während der Bauphase die Qualitätssicherung des vorbeugenden Brandschutzes sicher. Hierzu gehören auch die Prüfung und Zusammenstellung aller erforderlichen Nachweise und Dokumentationen über die bauordnungskonforme Ausführung, die dann für die Vorlage bei einem Prüfsachverständigen oder der Bauaufsichtsbehörde erforderlich sind.

Beratung

Als erfahrene Fachexperten beraten wir Sie gern rund um das Thema Brandschutz. Unerheblich ist für uns dabei, ob es sich um eine kurze telefonische Beratung, oder um einen ausführlichen Austausch mit Fachplanern, Architekten, Baubehörden oder Feuerwehren handelt.

Unterstützung bei der Zusammenstellung der für die Gebäudeabnahme erforderlichen brandschutztechnischen Dokumentationen gehört ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.